Eine Kostenübernahme für Dolmetschende ist in vielen Lebensbereichen möglich: bei Behördengängen, beim Arztbesuch oder im Krankenhaus, am Arbeitsplatz, bei der Jobsuche über Agentur für Arbeit oder Jobcenter sowie im Alltag über die Eingliederungshilfe. In all diesen Fällen übernimmt ein Kostenträger die Kosten, nicht die betroffene Person selbst.
Anders sieht es bei rein privaten Anlässen aus, die keinem dieser Bereiche zuzuordnen sind – etwa bei einer Familienfeier, einem Elternabend ohne direkten Bezug zu einer Behörde oder einem Gottesdienst. Hier gibt es keinen gesetzlich verpflichteten Kostenträger, und die Dolmetschleistung muss in der Regel selbst bezahlt werden. Es lohnt sich aber, genau hinzuschauen: Oft lässt sich auch ein scheinbar privater Termin einem Kostenträger zuordnen, zum Beispiel wenn es inhaltlich um Schule, Ausbildung oder Pflege geht.
Wie läuft die Antragstellung ab? Grundsätzlich gilt: Der Antrag sollte immer vor dem Termin gestellt werden, nicht danach. Wer zuerst den Dolmetschereinsatz bucht und erst im Nachhinein einen Antrag stellt, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Der Ablauf sieht meist so aus:
Zunächst wird geklärt, welcher Kostenträger für den jeweiligen Anlass zuständig ist – zum Beispiel die Krankenkasse, das Inklusionsamt, das Jobcenter oder das Sozialamt. Dort wird formlos oder über ein Antragsformular die Übernahme der Dolmetschkosten beantragt, meist unter Angabe von Datum, Ort, Anlass und voraussichtlicher Dauer des Termins. Je nach Kostenträger muss zusätzlich ein Nachweis der Hörbehinderung vorgelegt werden, etwa der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Gl“ (gehörlos) oder ein ärztliches Attest. Wird der Antrag abgelehnt, weil sich die Stelle für nicht zuständig hält, muss sie ihn an die vermutlich richtige Stelle weiterleiten.
Unterstützung bei der Antragstellung bieten häufig die Landesdolmetscherzentralen bei den Gehörlosen-Landesverbänden: Sie kennen die zuständigen Stellen in der jeweiligen Region und helfen bei der Formulierung des Antrags.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Für die meisten Lebensbereiche gibt es einen zuständigen Kostenträger – nur bei rein privaten Anlässen ohne institutionellen Bezug muss meist selbst gezahlt werden. Entscheidend ist in jedem Fall, den Antrag frühzeitig vor dem Termin zu stellen und sich im Zweifel von einer Dolmetscherzentrale oder einem Landesverband beraten zu lassen.


