Wenn Eltern selbst nicht ausreichend Deutsch sprechen, um zum Beispiel beim Arztbesuch, in der Schule oder bei einer Behörde zu kommunizieren, bringen sie häufig ihre eigenen Kinder mit, um zu dolmetschen. Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) warnt: Das sogenannte Kinderdolmetschen ist kein Einzelfall aus der Vergangenheit, sondern bis heute (unsichtbarer) Alltag in Deutschland – vor allem in der Schule und im Gesundheitswesen.
Dolmetschen ist jedoch ein anspruchsvoller Beruf, der Ausbildung und Erfahrung erfordert. Kinder, die für ihre Eltern dolmetschen, sind damit überfordert: Ihnen fehlen Fachbegriffe, komplexe Zusammenhänge verstehen sie noch nicht vollständig, und sie werden mit Themen und Gefühlen konfrontiert, die ihrem Alter nicht entsprechen. Die Folge sind unvollständige und fehlerhafte Übersetzungen – bestimmte, etwa schambehaftete Fragen werden aus Rücksicht auf das Kind oft gar nicht erst gestellt. So bleibt das Gespräch lückenhaft, und den Eltern werden im schlimmsten Fall wichtige Informationen und Rechte vorenthalten.
Hinzu kommt: Kinderdolmetschen kann den Kindern selbst schaden. Betroffen ist meist das älteste Kind einer Familie, oft schon ab einem Alter von 6 bis 8 Jahren. Viele berichten zwar auch von Stolz und einem Gefühl von Zugehörigkeit zur Erwachsenenwelt – überwiegend zeigen Studien aber langfristig negative Folgen: Überforderung durch zu viel Verantwortung, Schamgefühle, die Übernahme elterlicher Aufgaben (Parentifizierung) sowie psychosomatische Beschwerden wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder Ängste. Der BDÜ ordnet Kinderdolmetschen deshalb ausdrücklich als eine Form der Ausbeutung von Kindern im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention ein.
Der BDÜ fordert daher: Kinder und Jugendliche dürfen nicht länger als Dolmetschende herangezogen werden. Die Verantwortung für die Sprachmittlung muss stattdessen bei qualifizierten, angemessen vergüteten Dolmetschenden liegen. Viele Gespräche lassen sich vorab terminieren, sodass genug Zeit bleibt, Dolmetschende zu organisieren – und selbst in Notfallsituationen kann Video- oder Telefondolmetschen durch qualifizierte Fachkräfte zuverlässige Kommunikation sicherstellen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Kinder sind keine Dolmetschenden. Wenn Eltern aufgrund von Sprachbarrieren auf ihre Kinder angewiesen sind, um sich bei Ärztinnen und Ärzten, in der Schule oder bei Behörden verständlich zu machen, trägt das nicht nur zu mangelhafter Kommunikation bei, sondern gefährdet auch das Wohl der Kinder selbst. Der BDÜ setzt sich deshalb für verlässliche Strukturen ein, in denen ausschließlich qualifizierte Dolmetschende eingesetzt werden.
Das vollständige Positionspapier des BDÜ zum Kinderdolmetschen finden Sie hier: BDÜ-Positionspapier „Kinderdolmetschen“ (PDF).



