Um als gebärdensprachdolmetschende Person zu arbeiten, führen in Deutschland grundsätzlich zwei Wege zum Ziel: ein Studium oder die staatliche Prüfung ohne Studium.
Vorweg: Der Beruf des Dolmetschens ist nicht geschützt. D.h. jeder Mensch kann als dolmetschende Person arbeiten und sich auch Gebärdensprachdolmetscherin oder Dolmetscherin für Gebärdensprache nennen. Über die Qualifikation sagt nur die Nennung des Abschlusses oder der Prüfung etwas aus.
Der momentan typische Weg ist ein Bachelor-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen, etwa an der Hochschule Magdeburg-Stendal, der Universität Hamburg oder der Hochschule Landshut. Das Studium dauert in der Regel sechs bis acht Semester und führt zum „Bachelor of Arts“. Vermittelt werden DGS-Kompetenz, Linguistik sowie Dolmetschtechniken wie simultanes und konsekutives Dolmetschen, ergänzt durch Praxisphasen. Voraussetzung ist meist die Hochschulreife sowie ein Eignungstest; Vorkenntnisse in DGS sind von Vorteil, aber nicht überall zwingend vorausgesetzt.
Wer bereits einen Bachelor-Abschluss hat, kann sich darüber hinaus in einem Master-Studiengang spezialisieren, etwa berufsbegleitend. Vorausgesetzt werden dafür in der Regel ein abgeschlossener Bachelor sowie DGS-Kenntnisse auf einem höheren Niveau. Ein Master ist aber keine Voraussetzung, um im Dolmetschen zu arbeiten – er dient vor allem der fachlichen Vertiefung, etwa in Richtung Konferenzdolmetschen oder Wissenschaft.
In Ausnahmefällen (z.B. an der Humboldt-Universität zu Berlin) kann es auch sein, dass auf ein Bachelor-Studium in Deaf Studies erst der Master-Abschluss im Dolmetschen folgt. Hier kann man dann erst nach dem Master als dolmetschende Person tätig werden.
Daneben gibt es den Weg über die staatliche Prüfung, der auch ohne ein Studium offensteht. Die Prüfungsordnungen dafür werden von den einzelnen Bundesländern festgelegt und unterscheiden sich entsprechend. Wer auf diesem Weg qualifiziert ist, gilt rechtlich als ebenso befähigt wie Personen mit Studienabschluss – beide Nachweise werden etwa bei der Vergütung nach JVEG oder KHV in der Regel gleich behandelt, sofern eine vergleichbare Qualifikation nachgewiesen wird.
Wichtig für die Praxis: Je nach Auftraggeber oder Kostenträger kann es einen Unterschied machen, ob ein Studienabschluss oder eine staatliche Prüfung vorliegt – manche Stellen verlangen ausdrücklich einen der beiden Nachweise. Es lohnt sich daher, vor einem Einsatz zu klären, welche Qualifikation konkret gefordert wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Sowohl ein Studium als auch die staatliche Prüfung führen zur Tätigkeit im Gebärdensprachdolmetschen. Welcher Weg passt, hängt von den eigenen Voraussetzungen, dem gewünschten Spezialisierungsgrad und den Anforderungen der jeweiligen Auftraggebenden ab.


