Warum sollten Fahrtzeiten für Dolmetschende vergütet werden?

Die Bezahlung von Fahrtzeiten für Dolmetschende für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch wird oft kritisiert und infrage gestellt. Fahrtzeiten werden auch in einigen anderen Berufen als vergütungspflichtige Arbeitszeit behandelt. Insbesondere im Außendienst, wo Mitarbeitende direkt von zu Hause zur Kundschaft fahren, müssen diese Fahrtzeiten voll vergütet werden. Bei handwerklichen Fachkräften wird die Reisezeit zur Kundschaft als Arbeitszeit betrachtet und muss vergütet werden.

Die Fahrtzeit von Dolmetschenden wird aus gutem Grund als Arbeitszeit betrachtet. Wenn Dolmetscher ausschließlich für ihre Präsenz bei Einsätzen entlohnt würden und die Fahrtzeiten unberücksichtigt blieben, bestünde die Gefahr, dass sie sich auf Aufträge in unmittelbarer Nähe ihres Wohnortes beschränken würden, um Zeit und Kosten zu sparen.

Dies hätte zur Folge, dass vor allem ländliche Gebiete in der Dolmetschversorgung vernachlässigt werden könnten, da Dolmetschende möglicherweise zögern würden, Aufträge in entlegenen Regionen anzunehmen, wenn sie nicht für ihre Fahrtzeiten entschädigt werden. Dies könnte zu einer Unterversorgung dieser Regionen führen.

In manchen Regionen ist es so, dass die Fahrtzeit nicht in vollem Umfang bezahlt wird. Die Angleichung der Bezahlung für Fahrtzeiten an die Dolmetschzeiten könnte dazu beitragen, die Unterversorgung in ländlichen Gebieten zu reduzieren. Dies würde Dolmetschenden ermutigen, Aufträge in entlegeneren Regionen anzunehmen, da sie angemessen für ihre gesamte Arbeitszeit entschädigt würden.

Diese Regelungen können je nach Beruf und spezifischer Situation variieren, und in manchen Fällen kann es besondere Vereinbarungen in Arbeits- oder Tarifverträgen geben. Im Zweifelsfall sollte man sich immer auf die genaue Berufsbeschreibung und die individuellen Vertragsvereinbarungen beziehen oder rechtlichen Rat einholen.

In der Regel werden Dolmetschende für ihre Dolmetschzeit (einschließlich Pausen und Wartezeiten), die tatsächliche oder berechnete Fahrzeit sowie die Fahrtkosten oder über eine Pauschale für die Fahrt entlohnt. Manchmal wird auch zusätzliche Vorbereitungszeit separat vergütet.

Die meisten Dolmetschenden arbeiten selbstständig und tragen die Verantwortung für ihre Verwaltungsarbeit und andere Aufgaben. Diese Arbeitsstunden werden oft nicht separat entlohnt, was eine zusätzliche Herausforderung darstellt.

Die Anerkennung der Fahrtzeit als Arbeitszeit und die entsprechende Vergütung sind wichtige Schritte zur Sicherstellung einer angemessenen Entlohnung für Dolmetscher und zur Gewährleistung einer flächendeckenden Dolmetschversorgung, die auch ländliche Gebiete einschließt. Dies trägt dazu bei, dass Gebärdensprachdolmetschende motiviert sind, Aufträge in verschiedenen Regionen anzunehmen, sodass alle gehörlosen, schwerhörigen und hörbehinderten Menschen zu ihrem Rechtsanspruch auf Kommunikation kommen.

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